Prüfungsordnung

1.    Ziel des Kurses / Allgemeines

Als erstes deutsches Bildungsinstitut bietet TutorWatch eine qualifizierte Ausbildung für Nachhilfelehrkräfte an. Sie richtet sich in erster Linie an eingeschriebene oder ehemalige Studenten bzw. Hochschulabsolventen.

Neben fachlichen und didaktischen Inhalten werden auch Themen wie Lernvoraussetzungen, der richtige Umgang mit Medien oder der Kommunikation mit Eltern angesprochen.

Anhand eines auf diese Einheiten zugeschnitten und eigens von Psychologen entworfenen Multiple-Choice-Testes wird das erworbene Wissen abgefragt und bewertet. Die Inhalte der Ausbildung / des Tests berufen sich auf in langjähriger Nachhilfepraxis und pädagogisch sowie psychologischer Arbeit gewonnenes Erfahrungswissen. Sie erheben nicht den Anspruch der Allgemeingültigkeit.

2.    Anmeldung, Zulassung und technische Durchführung der Prüfung

2.1  Um zu Kurs und Prüfung zugelassen zu werden, muss das Mitglied mindestens 18 Jahre alt und an einer Hochschule eingeschrieben (gewesen) sein bzw. ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen können.

2.2  Für die Zulassung zu Kurs und Prüfung hat das Mitglied seine Identität mittels einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepass nachzuweisen und seine für die Zulassung erforderlichen Dokumente (Immatrikulationsbescheinigung bzw. Studiennachweis oder Kopie des Abschlusszeugnisses einer Hochschule) an TutorWatch zu senden.

Alternativ kann das Mitglied auch persönlich bei der oppia GmbH, „TutorWatch“, Rothenburgstr. 32, 12165 Berlin, erscheinen, um sich zu identifizieren und die für die Zulassung erforderlichen Dokumente vorzuzeigen.

Sind die Dokumente wie Studentenausweis / Abschlusszeugnis etc. nicht in deutscher Sprache verfasst, sind sie amtlich übersetzt einzureichen werden.

Nach der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch TutorWatch werden die Dokumente vernichtet. Auf Wunsch des Mitglieds können die für die Zulassung erforderlichen Unterlagen auch zurück geschickt werden. Hierfür ist ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag mitzuschicken.

Bei TutorWatch-Partnerinstituten obliegt die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen den Institutsleitungen. Das Mitglied muss keine Unterlagen an TutorWatch schicken.

2.3  Eine Anmeldung zum Kurs ist nur einmal erlaubt. Wer die Prüfung auch beim Wiederholungsversuch nicht besteht, hat lediglich die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung (s.u. 4.3). Eine wiederholte Anmeldung bei TutorWatch.de unter anderem Namen oder anderer E-Mail-Adresse ist nicht statthaft. Eine derartige Neuanmeldung wird von TutorWatch als Betrugsversuch gewertet und führt zur Aberkennung des Zertifikats sowie zur Löschung.

2.4  Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen des Mitglieds wird es von TutorWatch für die Kursinhalte und die Prüfung freigeschaltet. Lehrkräfte von Partnerinstituten werden automatisch freigeschaltet.

2.5  Nach erfolgtem Selbststudium der Kursinhalte kann die Prüfung beginnen, indem das Mitglied den Prüfungsbutton auf www.tutorwatch.de aktiviert.

2.6  Mit Aktivierung des Prüfungsbuttons werden dem Prüfling computergenerierte Fragen gestellt, die im Multiple-Choice-Verfahren innerhalb von 20 Minuten zu beantworten sind. Gleichzeitig wird auf dem Server von TutorWatch.de eine Uhr in Gang gesetzt. Sobald die Uhr heruntergelaufen ist, endet die Prüfung.

2.7  Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Computer und seine Datenleitung einwandfrei laufen, da ein Computerabsturz auf seiner Seite das Weiterlaufen der Uhr nicht beeinflusst.

3.   Benotung und Dokumentation der Prüfung

3.1  Nach Ablauf der Zeit erhält das Mitglied umgehend das Prüfungsergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Für das Prüfergebnis „bestanden“ ist es notwendig, mindestens 60 Prozent der Fragen richtig beantwortet zu haben. Hat das Mitglied weniger als 60 Prozent der Fragen richtig beantwortet, so hat es die Prüfung nicht bestanden.

3.2  Die computergenerierte Auswertung des Tests zeigt dem Mitglied, welche Antworten richtig und welche falsch sind. Diese Auswertung erhält das Mitglied umgehend. Sie liegt in dem persönlichen Benutzerkonto des Mitglieds auf dem Server von TutorWatch.de zur Einsicht bereit; sie wiederholt jedoch nicht noch einmal die Fragen und Antworten, sondern gibt lediglich die richtigen und die vom Mitglied ausgewählten Lösungsnummern an.

3.3  Die vom Mitglied abgelegte Prüfung bleibt auf dem Server von TutorWatch.de gespeichert. Das Mitglied kann den gesamten Test inklusive aller gestellten Fragen, seinen Antworten und gegebenenfalls den richtigen Antworten in der TutorWatch-Zentrale (Adresse: siehe 2.2) einsehen. Bei Rückfragen zum Test kann es von einem TutorWatch-Mitarbeiter angerufen werden. Ein Termin zum Telefonat ist unter 030/53000525 oder service@tutorwatch.de zu vereinbaren.

4.    Wiederholung der Prüfung

4.1  Hat das Mitglied den Test nicht bestanden, kann es diesen noch einmal wiederholen. Der einmalige Wiederholungsversuch ist in den einmalig bei Vertragsschluss zu entrichtenden Kurs- und Prüfungsgebühren enthalten.

4.2  Der Wiederholungsversuch wird wiederum durch die Aktivierung eines Prüfungsbuttons gestartet. Nach ca. 7 Werktagen erhält das Mitglied eine E-Mail an seine angegebene Adresse mit dem Hinweis, dass es zur Wiederholung der Prüfung freigeschaltet wurde. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, seinen Spamverdachtsordner zu prüfen.

4.3  Einen dritten Wiederholungsversuch gibt es nicht. Eine Neuanmeldung mit einem neuen Benutzerkonto, um sich eine weitere Prüfung zu erschleichen, wird als Betrugsversuch gewertet.

Hat das Mitglied jedoch die Prüfung zweimal nicht bestanden, gibt es noch die Möglichkeit einer kostenpflichtigen mündlichen Nachprüfung in der TutorWatch-Zentrale (Adresse s.o. 2.2). Nach telefonischer Absprache kann ein Termin für eine mündliche Prüfung vereinbart werden. Die Kosten für die mündliche Nachprüfung betragen 100€ inklusive Mehrwertsteuer.

5.    Teilnehmerzertifikat – ethische Grundsätze

5.1  Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung vergibt TutorWatch das Teilnehmerzertifikat.

5.2  Das Mitglied verpflichtet sich, die Prüfung allein und ohne Hilfsmittel abzulegen – auch nicht mit Hilfe der im Kurs zur Verfügung gestellten Unterlagen.

5.3  Die Aberkennung des Teilnehmerzertifikats kann erfolgen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass es durch Täuschung erworben worden ist oder wenn wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung irrtümlich als gegeben angesehen worden sind.

 

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